Gemeinsame Presseerklärung des Flüchtlingsrates RLP, der AG Flucht & Trauma (landesweite
AG der Psychosozialen Zentren in RLP) und der Koordinierungsstelle für die interkulturelle
Öffnung des Gesundheitssystems in RLP anlässlich des „Internationalen Tages zur
Unterstützung der Folteropfer“ am 26. Juni 2021
Besonders Schutzbedürftige identifizieren und versorgen!
Zwischen Realität und Anspruch: Landesweite Organisationen begrüßen
erste Schritte, fordern jedoch einen bedarfsgerechten Ausbau der
Versorgung.
25.6.2021 | Menschen, die Opfer von Folter, Gewalt und Verfolgung geworden sind, zählen
gemäß Art. 21 der EU-Aufnahme-richtlinie (Richtlinie 2013/33/EU) zur Personengruppe mit
besonderem, erhöhtem Schutzbedarf. Ihnen ist eine „so vollständige Rehabilitation wie
möglich“ zu ermöglichen.
Mit der Unterzeichnung der UN-Antifolterkonvention hat sich Deutschland dazu verpflichtet,
Folteropfer zu schützen und bestimmte Leistungen für diese zu gewährleisten. Zudem werden
von Folter betroffene Schutzsuchende in der EU-Aufnahmerichtlinie gemeinsam mit anderen
Gruppen als besonders vulnerable Personen definiert. Deutschland ist demnach auch nach
europäischem Recht dazu verpflichtet, diese zu identifizieren und ihren besonderen Bedarfen
gerecht zu werden.
Die praktische Umsetzung liegt dabei momentan hauptsächlich bei den Bundesländern.
Neben der Identifizierung des besonderen Schutzbedarfes beinhaltet das die Sicherstellung
sowohl der notwendigen medizinischen als auch der psychotherapeutischen Versorgung für
die Betroffenen.
Die rheinland-pfälzische Landesregierung hat den Handlungsbedarf erkannt und fördert seit
einigen Jahren die Arbeit der Psychosozialen Zentren für Flüchtlinge und Folteropfer im
Landesgebiet, die den Geflüchteten vom Ankunftstag an täglich als Fachstellen für psycho-
soziale Beratung und therapeutische Behandlung offen stehen. Ein systematisches
Identifizierungsverfahren bezüglich der Feststellung besonderer Vulnerabilität, das alle
Schutzsuchenden erreicht, besteht bislang noch nicht. Ein erster wichtiger Schritt hierzu ist die
eingerichtete Personalstelle bei der ADD, die für die psychosoziale Versorgung der in den
Aufnahmeeinrichtungen des Landes lebenden Geflüchteten zuständig ist und insbesondere
mit dem Auftrag „ausgestattet“ ist, ein solches standardisiertes Verfahren zur Identifizierung
besonderer Schutzbedürftigkeit zu entwickeln und zu etablieren. „Weitere Schritte müssen
folgen, um eine anschließende Versorgung (medizinisch, psychosozial, therapeutisch)
gewährleisten zu können“, so Pierrette Onangolo, Geschäftsführerin des Flüchtlingsrates RLP.
Die Psychosozialen Zentren — sowohl diejenigen, die mit psychosozialen Angeboten direkt in
Aufnahmeeinrichtungen vertreten sind, als auch diejenigen, die nach der Verteilung der
Geflüchteten auf die Kommunen zuständig sind — sehen sich mit der Thematik und den
bestehenden Schwierigkeiten bereits seit Jahren konfrontiert. Insbesondere bei der Weiter-
leitung bzw. Anbindung der Betroffenen in das niedergelassene Regelsystem der Gesund-
heitsversorgung hakt es nach wie vor. Eine umfassende Identifizierung von Schutz-
bedürftigkeit wird ausdrücklich begrüßt, verbindet sich jedoch mit dem klaren Appell, den
Ausbau der Versorgungsstrukturen in gleichem Maße mit voranzubringen. „Nur so wird
sichergestellt, dass die notwendige psychosoziale Begleitung und Behandlung von
Folteropfern flächendeckend umgesetzt wird“ unterstreicht Markus Göpfert, Mitarbeiter in der
AG Flucht und Trauma.
Materialien/Quellen:
www.antifolterkonvention.de
BAfF e.V.: Identifizierung besonderer Schutzbedürftigkeit am Beispiel von Personen mit
Traumafolgestörungen - Status quo in den Bundesländern, Modelle und Herausforderungen |
abrufbar unter: www.baff-zentren.org/…/BAfF_Reader…
Träger der Koordinierungsstelle für die interkulturelle Öffnung des Gesundheitssystems in
Rheinland-Pfalz ist der Caritasverband Rhein-Mosel-Ahr e.V. | Die Koordinierungsstelle wird
gefördert durch das Land Rheinland-Pfalz
Gemeinsame Presseerklärung des
Flüchtlingsrates RLP, der AG Flucht & Trauma
(landesweite AG der Psychosozialen Zentren
in RLP) und der Koordinierungsstelle für die
interkulturelle Öffnung des Gesundheits-
systems in RLP anlässlich des „Inter-
nationalen Tages zur Unterstützung der
Folteropfer“ am 26. Juni 2021
Besonders Schutzbedürftige
identifizieren und versorgen!
Zwischen Realität und Anspruch:
Landesweite Organisationen begrüßen
erste Schritte, fordern jedoch einen
bedarfsgerechten Ausbau der
Versorgung.
25.6.2021 | Menschen, die Opfer von Folter,
Gewalt und Verfolgung geworden sind,
zählen gemäß Art. 21 der EU-Aufnahme-
richtlinie (Richtlinie 2013/33/EU) zur
Personengruppe mit besonderem, erhöhtem
Schutzbedarf. Ihnen ist eine „so vollständige
Rehabilitation wie möglich“ zu ermöglichen.
Mit der Unterzeichnung der UN-Antifolter-
konvention hat sich Deutschland dazu
verpflichtet, Folteropfer zu schützen und
bestimmte Leistungen für diese zu gewähr-
leisten. Zudem werden von Folter betroffene
Schutzsuchende in der EU-Aufnahme-
richtlinie gemeinsam mit anderen Gruppen
als besonders vulnerable Personen definiert.
Deutschland ist demnach auch nach euro-
päischem Recht dazu verpflichtet, diese zu
identifizieren und ihren besonderen
Bedarfen gerecht zu werden.
Die praktische Umsetzung liegt dabei
momentan hauptsächlich bei den Bundes-
ländern. Neben der Identifizierung des
besonderen Schutzbedarfes beinhaltet das
die Sicherstellung sowohl der notwendigen
medizinischen als auch der psycho-
therapeutischen Versorgung für die
Betroffenen.
Die rheinland-pfälzische Landesregierung hat
den Handlungsbedarf erkannt und fördert
seit einigen Jahren die Arbeit der Psycho-
sozialen Zentren für Flüchtlinge und
Folteropfer im Landesgebiet, die den
Geflüchteten vom Ankunftstag an täglich als
Fachstellen für psychosoziale Beratung und
therapeutische Behandlung offen stehen. Ein
systematisches Identifizierungsverfahren
bezüglich der Feststellung besonderer
Vulnerabilität, das alle Schutzsuchenden
erreicht, besteht bislang noch nicht. Ein
erster wichtiger Schritt hierzu ist die ein-
gerichtete Personalstelle bei der ADD, die für
die psychosoziale Versorgung der in den
Aufnahmeeinrichtungen des Landes
lebenden Geflüchteten zuständig ist und
insbesondere mit dem Auftrag „ausgestattet“
ist, ein solches standardisiertes Verfahren zur
Identifizierung besonderer Schutzbedürf-
tigkeit zu entwickeln und zu etablieren.
„Weitere Schritte müssen folgen, um eine
anschließende Versorgung (medizinisch,
psychosozial, therapeutisch) gewährleisten
zu können“, so Pierrette Onangolo,
Geschäftsführerin des Flüchtlingsrates RLP.
Die Psychosozialen Zentren — sowohl
diejenigen, die mit psychosozialen
Angeboten direkt in Aufnahmeeinrichtungen
vertreten sind, als auch diejenigen, die nach
der Verteilung der Geflüchteten auf die
Kommunen zuständig sind — sehen sich mit
der Thematik und den bestehenden
Schwierigkeiten bereits seit Jahren
konfrontiert. Insbesondere bei der Weiter-
leitung bzw. Anbindung der Betroffenen in
das niedergelassene Regelsystem der
Gesundheitsversorgung hakt es nach wie vor.
Eine umfassende Identifizierung von Schutz-
bedürftigkeit wird ausdrücklich begrüßt,
verbindet sich jedoch mit dem klaren Appell,
den Ausbau der Versorgungsstrukturen in
gleichem Maße mit voranzubringen. „Nur so
wird sichergestellt, dass die notwendige
psychosoziale Begleitung und Behandlung
von Folteropfern flächendeckend umgesetzt
wird“ unterstreicht Markus Göpfert,
Mitarbeiter in der AG Flucht und Trauma.
Materialien/Quellen:
www.antifolterkonvention.de
BAfF e.V.: Identifizierung besonderer
Schutzbedürftigkeit am Beispiel von
Personen mit Traumafolgestörungen - Status
quo in den Bundesländern, Modelle und
Herausforderungen | abrufbar unter:
www.baff-zentren.org/…/BAfF_Reader…
Träger der Koordinierungsstelle für die
interkulturelle Öffnung des
Gesundheitssystems in Rheinland-Pfalz ist
der Caritasverband Rhein-Mosel-Ahr e.V. |
Die Koordinierungsstelle wird gefördert
durch das Land Rheinland-Pfalz